- Verkehrsrecht
- Urteile
Auffahrunfall mit einem Fahrstreifenwechsler
Verkehrsrecht
Vorliegend war es zu einem Auffahrunfall mit einem Fahrstreifenwechsler gekommen. Der Auffahrende war deutlich über der Richtgeschwindigkeit (180 km/h) gefahren. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit begründet aber in aller Regel keinen Verschuldensvorwurf, sondern erhöht allenfalls die in die Abwägung einzustellende Betriebsgefahr.
Ein aktueller Anlass zur Anpassung der Geschwindigkeit etwa wegen unübersichtlicher Verkehrs- und Straßenlage gem. § 3 I StVO oder wegen rechtzeitig gesetzten Blinker bestand nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vorliegend nicht.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.972 Beratungsanfragen
Treffsicher, klar, schnell, höflich. Auch einer Bitte um nähere Erläuterungen wurde gerne nachgekommen. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Das war eine ausführliche und umfassende Beratung, die mir die Augen geöffnet hat. Fazit: Hände weg von Buchungsportalen.
Franz Rohatschek, Starzach - Felldorf