Auffahrunfall mit einem Fahrstreifenwechsler

Verkehrsrecht

Vorliegend war es zu einem Auffahrunfall mit einem Fahrstreifenwechsler gekommen. Der Auffahrende war deutlich über der Richtgeschwindigkeit (180 km/h) gefahren. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit begründet aber in aller Regel keinen Verschuldensvorwurf, sondern erhöht allenfalls die in die Abwägung einzustellende Betriebsgefahr.
Ein aktueller Anlass zur Anpassung der Geschwindigkeit etwa wegen unübersichtlicher Verkehrs- und Straßenlage gem. § 3 I StVO oder wegen rechtzeitig gesetzten Blinker bestand nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vorliegend nicht.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.972 Beratungsanfragen

Treffsicher, klar, schnell, höflich. Auch einer Bitte um nähere Erläuterungen wurde gerne nachgekommen. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant

Das war eine ausführliche und umfassende Beratung, die mir die Augen geöffnet hat. Fazit: Hände weg von Buchungsportalen.

Franz Rohatschek, Starzach - Felldorf