Fiktive Schadensabrechnung - Auf den Stundensatz der nächstgelegenen
Fachwerkstatt kommt es an!
Sofern ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet
wird, kann der Geschädigte die Stundenverrechnungssätze derjenigen
Fachwerkstatt ansetzen, die drei bis vier Kilometer von seinem Wohnort
entfernt ist und somit für ihn einfach und mühelos zu erreichen
ist. Der Geschädigte muss sich nicht an den Sätzen von Fachwerkstätten
orientieren, die von der Gegenseite benannt wurden und ca. 17 bis 23 km
vom Wohnort des Geschädigten entfernt liegen.