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Unfall und die vorgerichtlichen RechtsanwaltskostenSofern die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
für erforderlich gehalten werden durfte, sind die vorgerichtlichen
Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig.
Der Geschädigte darf dies für erforderlich halten, wenn beim fraglichen Unfall zwei Fahrzeuge beteiligt waren und ein erheblicher Sachschaden (hier: über 17.000 Euro) vorliegt. Schließlich stellt sich bei |