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Kein Sachverständiger bei Bagatellschaden!Gibt ein Geschädigter einen Kostenvoranschlag
mittels Sachverständigengutachten in Auftrag, obwohl am Fahrzeug erkennbar
nur ein geringer Schaden (Bagatellschaden) vorliegt, so handelt es sich
um einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht seitens des Geschädigten.
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