![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Nachweis einer UnfallmanipulationSofern sich eine Unfallpartei auf eine Unfallmanipulation
beruft, so trägt diese die Beweislast für die etwaige Einwilligung
des Geschädigten. Dies kann über Indizien, die einen Einwilligungsverdacht
unter Würdigung der Gesamtumstände begründen, erfolgen.
|