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Rechtsanwaltskosten für Korrespondenz mit den VersicherungenDie außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten
durch die Korrespondenz sowohl mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
als auch mit der eigenen Vollkaskoversicherung stellen bei der Schadensregulierung
zwei eigenständige Schadenspositionen dar.
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