Abrechnung
auf Neuwagenbasis - nur wenn ein fabrikneues Ersatzfahrzeug angeschafft
wird!
Ein Unfallwagen, der nicht
älter als einen Monat ist und eine Laufleistung unter 1000 Kilometern
aufweist kann auf Neuwagenbasis mit der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung
des Unfallverursachers abgerechnet werden, sofern der Geschädigte
sich tatsächlich ein fabrikneues Ersatzfahrzeug anschafft. Sofern