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130%-Grenze - auch für Lkw-Anhänger!Die 130%-Grenze als Obergrenze
für die Kosten einer Instandsetzung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
kann auch auf die Beschädigung eines gewerblich genutzten Lkw-Anhängers
(hier Sattelauflieger) angewendet werden, sofern ein besonderes Interesse
am Erhalt und damit an der Reparatur des Anhängers (Integritätsinteresse)
besteht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anhänger zu bestimmten
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