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Keine Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder ReparaturwerkstättenGrundsätzlich ist
die Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen
an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten wegen Verstoßes
gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unwirksam, wenn mit der Abtretung
die geschäftsmäßige Durchsetzung der Ansprüche ermöglicht
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