AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Auffahrunfall - Anscheinsbeweis auch auf der Autobahn!

Auch bei Auffahrunfällen auf der Autobahn gilt der Anscheinsbeweis uneingeschränkt. Daher ist zunächst anzunehmen, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft verursacht hat. Der Anscheinsbeweis ist bei einem behaupteten Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden erst dann entkräftet, wenn dieser erwiesenermaßen in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Unfall erfolgte. Ansonsten müsste der Vorausfahrende den praktisch kaum möglichen Beweis führen, dass der Auffahrende schon eine gewisse Zeit hinter ihm gefahren ist. Ist es nicht möglich, den Unfallhergang aufzuklären, so bleibt es bei der alleinigen Haftung des Auffahrenden.
OLG Saarbrücken, 19.5.2009 - Az: 4 U 347/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben