Abrechnung
eines KfZ-Schadens auf Neuwagenbasis, wenn tragende Teile repariert werden
müssen
Es kann der Abrechnung
eines KfZ-Schadens auf Neuwagenbasis entgegenstehen, wenn eine spurenlose
Auswechselung beschädigter Teile möglich ist. In diesem Fall
wäre eine bloße Reparatur zumutbar. Dies betrifft jedoch nicht
den Fall, dass von der Reparatur tragende Teile betroffen sind, die am
Fahrzeug verbleiben und durch Richten oder Schweißen in Stand gesetzt
werden müssen. Dies kann das Fahrzeug keinesfalls vollständig
in den vom Hersteller gefertigten Ursprungszustand versetzten, was dazu
führt, dass der nagelneue Charakter, dem nach der Verkehrsanschauung
gerade ein gewisser Vermögenswert zukommt, verloren geht.