Auch
als Vorfahrtsberechtiger darf kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt
werden!
Da jeder Verkehrsteilnehmer
sich so verhalten muss, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt
wird, darf auch ein bestehenden Vorfahrtsrecht nicht rücksichtslos
durchgesetzt werden, wenn es für den Vorfahrtsberechtigten ein leichtes
wäre, einen Verkehrsknoten aufzulösen. Entsteht durch dieses
Verhalten ein Schaden, so haftet der Vorfahrtsberechtigte zumindest teilweise.