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Ausnahme von Abrechnung auf NeuwagenbasisIm vorliegenden Fall war
es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug gekommen, dass üblicherweise
auf Neuwagenbasis abzurechnen wäre (nicht älter als einen Monat,
weniger als 1000 km Fahrleistung). Da es jedoch lediglich zu einer oberflächlichen
Beschädigung der Stoßfänger und Deformation des Kotflügels
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