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Auffahrunfall an der Ampel

Fährt ein Kraftfahrer an einer Ampel los und führt dann ohne begründeten Anlass eine plötzliche Vollbremsung durch, so dass es in der Folge zu einem Auffahrunfall kommt, so ist der Vorausfahrende alleine am Unfall schuld. Den Auffahrenden trifft in einem derartigen Fall keinerlei Mitschuld, nicht einmal im Rahmen der Betriebsgefahr.

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