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Auffahrunfall an der AmpelFährt ein Kraftfahrer
an einer Ampel los und führt dann ohne begründeten Anlass eine
plötzliche Vollbremsung durch, so dass es in der Folge zu einem Auffahrunfall
kommt, so ist der Vorausfahrende alleine am Unfall schuld. Den Auffahrenden
trifft in einem derartigen Fall keinerlei Mitschuld, nicht einmal im Rahmen
der Betriebsgefahr.
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