| Unfall - Anspruch auf Ersatz von Rentenversicherungsbeiträgen |
| Ein Anspruch auf Ersatz
von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung kann auch bestehen,
wenn ein zum Unfallzeitpunkt rentenversicherungspflichtiger Geschädigter,
der seinen früheren Beruf nicht mehr ausüben kann, eine Tätigkeit
als Beamter aufnimmt.
BGH, 18.12.2007 - Az: VI ZR 278/06 |