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Bei fiktiver Kostenabrechnung kann Markensatz angesetzt werdenEin Geschädigter kann
im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung die Kosten einer markengebundenen
Werkstatt verlangen. Nur so kann man dem Anspruch des Geschädigten
auf freie Wahl bei der Schadensbehebung sowie der Findung klarer Abgrenzungskriterien
für die Abwicklung von Schadensfällen im Straßenverkehr
Rechnung gerecht werden.
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