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Auch als Vorfahrtsberechtiger darf kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt werden!

Soll ein Unfallschaden auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, so sind auch die dort aufgeführten Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten zu erstatten, sofern dies den örtlichen Gepflogenheiten der Fachwerkstätten entspricht. Dennoch wird Erstattung der Verbringungskosten oftmals von den Versicherungen abgelehnt, da diese nur bei einer tatsächlichen Reparatur anfallen würden. Dies muss der Geschädigte nicht akzeptieren.
AG Frankfurt/Main, 5.11.2007 - Az: 30 C 2225/07-75
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