| Auch Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten müssen gezahlt werden! |
| Soll ein Unfallschaden
auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, so sind auch die dort aufgeführten
Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten zu erstatten, sofern dies
den örtlichen Gepflogenheiten der Fachwerkstätten entspricht.
Dennoch wird Erstattung der Verbringungskosten oftmals von den Versicherungen
abgelehnt, da diese nur bei einer tatsächlichen Reparatur anfallen
würden. Dies muss der Geschädigte nicht akzeptieren.
AG Frankfurt/Main, 5.11.2007 - Az: 30 C 2225/07-75 |