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Wer einen U-Turn macht, ist an Unfall mit schuld!
Plant ein Kraftfahrer ein riskantes Wendemanöver ("U-Turn") im dichten Stadtverkehr, so ist er bei einem Unfall immer mit schuld - auch dann, wenn das Wendemanöver als solches an der betreffenden Stelle nicht verboten war. Dies ergibt sich daraus, dass es sich hierbei um einen ungewöhnlichen Vorgang handelt und der Fahrer dem nachfolgenden Verkehr deutlich ankündigen müsste, dass er nicht zügig in die Kreuzung einfahren will, sondern plant, sofort zu wenden.

OLG Saarland, 15.4.2008 - Az: 4 U 193/07 - 81