| Wer einen U-Turn macht, ist an Unfall mit schuld! |
| Plant ein Kraftfahrer ein
riskantes Wendemanöver ("U-Turn") im dichten Stadtverkehr, so ist
er bei einem Unfall immer mit schuld - auch dann, wenn das Wendemanöver
als solches an der betreffenden Stelle nicht verboten war. Dies ergibt
sich daraus, dass es sich hierbei um einen ungewöhnlichen Vorgang
handelt und der Fahrer dem nachfolgenden Verkehr deutlich ankündigen
müsste, dass er nicht zügig in die Kreuzung einfahren will, sondern
plant, sofort zu wenden.
OLG Saarland, 15.4.2008 - Az: 4 U 193/07 - 81 |