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Höheres Schmerzensgeld bei vorsätzlichem Unfall!Wird ein Verkehrsteilnehmer
bei einem vorsätzlich verursachten Unfall verletzt, so besteht ein
Anspruch auf höheres Schmerzensgeld, da das Opfer nicht nur für
erlittene Schmerzen entschädigt werden soll. Dem Schmerzensgeld kommt
in diesem Fall auch eine Genugtuungsfunktion zu.
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