|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |UNFALL|
Schwacke-Liste als Grundlage für Preisermittlung von Unfallersatzfahrzeugen
Die Schwacke-Liste ist eine brauchbare Grundlage für die Ermittlung des Normaltarifs für Mietwagen, wobei auf die für den Zeitraum der Anmietung günstigste Tarifkombination sowie auf den so genannten "Modus-Wert" (im maßgeblichen Bereich am häufigsten genannter Wert) der Schwacke-Liste abzustellen ist. Der Unfallgeschädigte hat sich nach den verschiedenen erhältlichen Tarifen zu erkundigen. Mietet der Geschädigte selber ein Ersatzfahrzeug an, so ist auch zu berücksichtigen, daß das Unfallersatzgeschäft eine höhere Kosten- und Risikostruktur als das normale aufweist und daher ein pauschaler Aufschlag von 20% gerechtfertigt ist.

AG Köln, 9.1.2008 - Az: 144 C 212/07