| Nutzungsausfallentschädigung bis zur Lieferung eines bereits bestellten Fahrzeugs |
| Dem Geschädigten kann
über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum hinaus
bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung
zuzubilligen sein, soweit diese die wirtschaftlichen Nachteile, die durch
den Ankauf und Wiederverkauf eines Zwischenfahrzeugs zusätzlich entstehen
würden, nicht wesentlich übersteigt.
BGH, 18.12.2007 - Az: VI ZR 62/07 |