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130%-Grenze bei Autoreparatur ist nicht in Stein gemeißelt!Es handelt sich bei der
130%-Grenze für die Erstattung von Reparaturkosten nach einem Autounfall
um keinen starren Wert. Es kann daher bei einer lediglich geringfügigen
Überschreitung nicht strikt auf die Wiederbeschaffungskosten zuzüglich
30% verwiesen werden.
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