| Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall |
| Nach einem Verkehrsunfall
kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes
Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im
Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden.
BGH, 23.1.2007 - Az: VI ZR 67/06 |