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Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden.

BGH, 23.1.2007 - Az: VI ZR 67/06