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Überraschende Ausweichbewegung beim AbbiegenIm vorliegenden Fall hielt
ein Verkehrsteilnehmer bei einem Überholversuch der Sicherheitsabstand
nicht ein. Gleichzeitig wollte der vorausfahrende Motorradfahrer unerwartet
links in einen Feldweg mit einem vorherigen Schlenker nach rechts einfahren.
Hierbei kam es in der Folge zu einem Unfall.
Das Gericht legte vor diesem Hintergrund die Haftungsquote mit 60:40 zulasten des Motorradfahrers fest. |