|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |UNFALL|
Nach Unfall auf Neuwagen warten?
Wurde von einem Unfallgeschädigten bereits vor dem Unfall ein Neuwagen bestellt und liegt die voraussichtliche Lieferfrist in einem vertretbaren Rahmen, so besteht keine Verpflichtung des Geschädigten, für die Überbrückung der Zeit bis zur Lieferung ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben. Statt dessen kann Ersatz für einen Mietwagen verlangt werden - auch über die ansonsten übliche Zeit hinaus.

OLG Celle, 24.10.2007 - Az: 14 U 85/07