| Nach Unfall auf Neuwagen warten? |
| Wurde von einem Unfallgeschädigten
bereits vor dem Unfall ein Neuwagen bestellt und liegt die voraussichtliche
Lieferfrist in einem vertretbaren Rahmen, so besteht keine Verpflichtung
des Geschädigten, für die Überbrückung der Zeit bis
zur Lieferung ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben. Statt dessen kann Ersatz
für einen Mietwagen verlangt werden - auch über die ansonsten
übliche Zeit hinaus.
OLG Celle, 24.10.2007 - Az: 14 U 85/07 |