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Auffahrunfall mit 6-8 km/h - schwere Verletzungen sind ausgeschlossen!
Kommt es mit zu einem Auffahrunfall mit einem kollisionsbedingten Geschwindigkeitszuwachs bei dem geschädigten Fahrzeug zwischen 6 - 8 km/h und steht der Geschädigte mit nur leichtem Ziehen im Nacken auf, so sind schwerwiegende Verletzungen im HWS- oder Schulterbereich und extreme Schockzustände als Unfallfolgen ausgeschlossen.

AG Nettetal, 11.10.2007 - Az: 17 C 229/05