| Auffahrunfall mit 6-8 km/h - schwere Verletzungen sind ausgeschlossen! |
| Kommt es mit zu einem Auffahrunfall mit einem kollisionsbedingten Geschwindigkeitszuwachs bei dem geschädigten Fahrzeug zwischen 6 - 8 km/h und steht der Geschädigte mit
nur leichtem Ziehen im Nacken auf, so sind schwerwiegende Verletzungen
im HWS- oder Schulterbereich und extreme Schockzustände als Unfallfolgen
ausgeschlossen.
AG Nettetal, 11.10.2007 - Az: 17 C 229/05 |