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Regennasse Straße - nicht immer grobe Fahrlässigkeit bei Unfall!
Ein Fahrer ist nicht zum Ersatz von Unfallschäden verpflichtet, wenn dieser durch einen auf der Autobahn liegenden Omnibusreifen verursacht wurde, der Fahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten hat und der Reifen aufgrund von Dunkelheit nur schwer erkennbar war.

LG München II, 28.11.2006 - Az: 2 S 4550/06