| Regennasse Straße - nicht immer grobe Fahrlässigkeit bei Unfall! |
| Ein Fahrer ist nicht zum
Ersatz von Unfallschäden verpflichtet, wenn dieser durch einen auf
der Autobahn liegenden Omnibusreifen verursacht wurde, der Fahrer die Richtgeschwindigkeit
von 130 km/h nicht überschritten hat und der Reifen aufgrund von Dunkelheit
nur schwer erkennbar war.
LG München II, 28.11.2006 - Az: 2 S 4550/06 |