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PKW-Reparaturkostenerstattung nur bis 30% über Wiederbeschaffungswert
Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeugs mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen.

BGH, 10.7.2007 - Az: VI ZR 258/06