| PKW-Reparaturkostenerstattung nur bis 30% über Wiederbeschaffungswert |
| Liegen die (voraussichtlichen)
Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeugs mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert,
so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig
und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten
verlangen.
BGH, 10.7.2007 - Az: VI ZR 258/06 |