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Reifen auf der Autobahn - Unfall
Ein Fahrer ist nicht zum Ersatz von Unfallschäden verpflichtet, wenn dieser durch einen auf der Autobahn liegenden Omnibusreifen verursacht wurde, der Fahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten hat und der Reifen aufgrund von Dunkelheit nur schwer erkennbar war.

LG München II, 28.11.2006 - Az: 2 S 4550/06