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Stundensatz einer Markenwerkstatt ist Maßstab für fiktive Reparaturkosten
Bei der Schadensberechnung kann der Geschädigte den Stundenverrechnungssatz einer Markenwerkstatt zugrunde legen. Auch bei der Sachverständigenauswahl besteht keine Verpflichtung, sich nach dem günstigsten Sachverständigen zu erkundigen. Der Geschädigte kann annehmen, daß sich der Sachverständige bei der Vergütungsbemessung im Rahmen des billigen Ermessens bewegt.

AG Landstuhl, 19.1.2007 - Az: 2 C 680/06