| Stundensatz einer Markenwerkstatt ist Maßstab für fiktive Reparaturkosten |
| Bei der Schadensberechnung
kann der Geschädigte den Stundenverrechnungssatz einer Markenwerkstatt
zugrunde legen. Auch bei der Sachverständigenauswahl besteht keine
Verpflichtung, sich nach dem günstigsten Sachverständigen zu
erkundigen. Der Geschädigte kann annehmen, daß sich der Sachverständige
bei der Vergütungsbemessung im Rahmen des billigen Ermessens bewegt.
AG Landstuhl, 19.1.2007 - Az: 2 C 680/06 |