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Reparaturkostenbasis, wenn der Schaden den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt

Übersteigt ein durch einen Unfall verursachter Fahrzeugschaden den Wiederbeschaffungswert nicht, so kann der Geschädigte vom Sachverständigen geschätzte Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug
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