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Reparaturkostenbasis, wenn der Schaden den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigtÜbersteigt ein durch
einen Unfall verursachter Fahrzeugschaden den Wiederbeschaffungswert nicht,
so kann der Geschädigte vom Sachverständigen geschätzte
Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug
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