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Abbiegen von vorfahrtsberechtigter Straße - Mithaftung bei Unfall?

Der Fahrer unterliegt beim Abbiegen von einer vorfahrtsberechtigten Straße bei der Durchsetzung seines Vorfahrtsrechts weitgehenden Einschränkungen, wenn er in eine Straße mit größerer Verkehrsbedeutung einbiegt und Ausbau oder Gestaltung Anlaß für Zweifel an der Qualifikation zur Vorfahrtsberechtigung geben und die Verkehrsfläche zudem von einem von links kommenden Benutzer der Straße nicht eingesehen werden kann. In einer solchen Situation muß sich der Vorfahrtsberechtigte so vorsichtig in den Verkehr hineintasten wie ein Wartepflichtiger. Kommt es zu einem Unfall, weil der Fahrer beim Abbiegen nicht die erforderliche Vorsicht und Rücksicht angewendet hat, so kann dies eine Mithaftung von 33% begründen. Hierbei sind die unterschiedlichen Verschuldensbeiträge der Beteiligten abzuwägen.
OLG Rostock, 23.2.2007 - Az: 8 U 48/06
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