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Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn am Steuer eingeschlafen wurde?

Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit ist beim Einschlafen am Steuer nur dann begründet, wenn der Fahrer sich nachweislich über deutliche Vorzeichen der Ermüdung, die von ihm erkannt wurden, hinwegsetzte. Es nicht ausreichend, wenn der Fahrer
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