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Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn am Steuer eingeschlafen wurde?Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit
ist beim Einschlafen am Steuer nur dann begründet, wenn der Fahrer
sich nachweislich über deutliche Vorzeichen der Ermüdung, die
von ihm erkannt wurden, hinwegsetzte. Es nicht ausreichend, wenn der Fahrer
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