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Schriftliches Schuldanerkenntnis führt nur zu Beweislastumkehr

Ein schriftliches Schuldanerkenntnis führt nicht in jedem Fall zu einer Haftung des Erklärenden. Stellt sich im Prozess heraus, daß der geltend gemachte Fahrzeugschaden nicht durch die behauptete Berührung des gegnerischen Fahrzeugs verursacht worden sein kann, so kommt es grundsätzlich nur zur Beweislastumkehr
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