Schriftliches
Schuldanerkenntnis führt nur zu Beweislastumkehr
Ein schriftliches Schuldanerkenntnis
führt nicht in jedem Fall zu einer Haftung des Erklärenden. Stellt
sich im Prozess heraus, daß der geltend gemachte Fahrzeugschaden
nicht durch die behauptete Berührung des gegnerischen Fahrzeugs verursacht
worden sein kann, so kommt es grundsätzlich nur zur Beweislastumkehr