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Ohne Beleuchtung gefahren - Roller-Fahrer haftet alleine!
Bringt ein Roller-Fahrer sein Fahrzeug trotz fehlender Beleuchtung in der Dunkelheit nicht sofort zum Stillstand und ist zudem mit ca. 60 km/h statt der Höchstgeschwindigkeit gem. Betriebserlaubnis von 25 km/h unterwegs, so haftet der Fahrer im Schadensfall alleine.

LG Osnabrück, 16.2.2006 - Az: 5 O 3139/05