| Ohne Beleuchtung gefahren - Roller-Fahrer haftet alleine! |
| Bringt ein Roller-Fahrer
sein Fahrzeug trotz fehlender Beleuchtung in der Dunkelheit nicht sofort
zum Stillstand und ist zudem mit ca. 60 km/h statt der Höchstgeschwindigkeit
gem. Betriebserlaubnis von 25 km/h unterwegs, so haftet der Fahrer im Schadensfall
alleine.
LG Osnabrück, 16.2.2006 - Az: 5 O 3139/05 |