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Auch ohne Schuld zahlen?

Auch dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer unschuldig an einem Schaden war, kann er dazu verpflichtet sein, einen Teil des Schadens zu übernehmen. Die begründet sich aus der Gefährdungshaftung, da eine Mithaftung nur bei höherer Gewalt ausgeschlossen ist. Grundsätzlich muß sich ein Autofahrer die von seinem Fahrzeug grundsätzlich
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