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Auch ohne Schuld zahlen?Auch dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer
unschuldig an einem Schaden war, kann er dazu verpflichtet sein, einen
Teil des Schadens zu übernehmen. Die begründet sich aus der Gefährdungshaftung,
da eine Mithaftung nur bei höherer Gewalt ausgeschlossen ist. Grundsätzlich
muß sich ein Autofahrer die von seinem Fahrzeug grundsätzlich
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