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Überholen bei unklarer Verkehrslage kann teuer werden
Fährt ein Verkehrsteilnehmer bei unklarer Verkehrslage an einem nicht eindeutig rechts abbiegenden Fahrzeug bei lediglich einer Fahrspur ohne Ausweichmöglichkeit links vorbei, so trägt er je nach Sachlage die überwiegende Haftung. Es ist abzuwarten, bis sicher ist, daß eine Kollisionsgefahr infolge einer Fahrtrichtungskorrektur definitiv ausgeschlossen ist.

Saarländisches OLG, 4.4.2006 - Az: 4 U 47/05