![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Auf die Schadensregulierung muß nicht ewig gewartet werdenEin Unfallgeschädigter
kann bei einem einfachen Sachverhalt und eindeutiger Schuldfrage bereits
nach zwei Wochen Klage auf Ersatz des entstandenen Schadens erheben – dies
gilt auch während der Urlaubszeit.
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |