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Übermäßige Bremsreaktion – kein unabwendbares EreignisEine übermäßige
Bremsreaktion gegenüber einem entgegen kommendem Fahrzeug, welches
in einigem Abstand vor der späteren Unfallstelle eine Kurve geschnitten
hat und bis zur Kollision wieder auf die eigene Fahrspur zurückgekehrt
war, ist kein unabwendbares Ereignis.
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