| Einbildung nicht zu Lasten des Unfallverursachers |
| Es kann dem Unfallverursacher
nicht zugerechnet werden, wenn sich der Geschädigte nach einem Bagatellunfall
ein HWS-Trauma einbildet. Hierbei handelt es sich um eine Verwirklichung
des allgemeinen Lebensrisikos.
LG Bonn, 14.1.2004 – Az: 5 S 210/03 |