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Einbildung nicht zu Lasten des Unfallverursachers
Es kann dem Unfallverursacher nicht zugerechnet werden, wenn sich der Geschädigte nach einem Bagatellunfall ein HWS-Trauma einbildet. Hierbei handelt es sich um eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos.

LG Bonn, 14.1.2004 – Az: 5 S 210/03