| Nicht immer ist der Hintermann alleine Schuld |
| Auch bei einem Auffahrunfall
ist der Hintermann nicht immer alleine haftbar. Auf der Autobahn, wo der
Unfall auch durch einen plötzlichen Spurwechsel des Vorausfahrenden
zustande gekommen sein kann, ist eine gemeinsame Haftung angemessen.
Im vorliegenden Fall wurde vorgebracht, daß der Auffahrende den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe, während dem Vorausfahrenden vorgeworfen wurde, er habe plötzlich die Spur gewechselt. Nach Ansicht des OLG ist eine Haftungsteilung anzuwenden, wenn der tatsächliche Unfallhergang nicht zweifelsfrei zu klären ist und die Angaben des Auffahrenden nachvollziehbar sind. OLG Saarland – Az: 4 U 290/04-31/05 |