| Schwerer Unfall – Führerscheinentzug wegen hohen Alters? |
| Einem 71 Jahre alten Kraftfahrer,
der die fahrlässige Tötung eines Verkehrsteilnehmers bei einem
Verkehrsunfall zu verantworten hat, kann nicht alleine wegen seines Alters
der Führerschein entzogen werden. Nur wegen des Alters kann nicht
angenommen werden, daß der Kraftfahrer körperlich oder geistig
nicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist.
Auch ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Eignungsmängel kam vorliegend nicht in Betracht, da der Fahrer 20 Jahre weder strafrechtlich noch wegen Ordnungswidrigkeiten in Erscheinung getreten war. LG Düsseldorf, 8.11.2004 – Az: X Qs 162/04 |