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Bei Spurwechsel muß der Auffahrende nicht immer Schuld haben

Der Verschuldensanschein bei einem Auffahrunfall gegen den Auffahrenden kommt bei einem Unfall kurz nach einem Spurwechsel nicht zum tragen, wenn sich noch nicht beide Fahrer auf die geänderte Situation eingestellt hatten. Kann dies nicht zweifelsfrei geklärt werden, so ist der Schaden hälftig zu teilen.

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