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Bei Spurwechsel muß der Auffahrende nicht immer Schuld habenDer Verschuldensanschein
bei einem Auffahrunfall gegen den Auffahrenden kommt bei einem Unfall kurz
nach einem Spurwechsel nicht zum tragen, wenn sich noch nicht beide Fahrer
auf die geänderte Situation eingestellt hatten. Kann dies nicht zweifelsfrei
geklärt werden, so ist der Schaden hälftig zu teilen.
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