| Anscheinsbeweis für Bargeldverlust beim Verkehrsunfall |
| Wird der Verlust von Bargeld,
das in einem Pkw während eines Verkehrsunfalls mitgeführt wurde,
erst nach mehreren Tagen und zwischenzeitlichem Krankenhausaufenthalt des
Fahrers entdeckt, so spricht kein Anschein dafür, daß das Geld
bei dem Unfall abhanden gekommen ist.
OLG Köln – Az: 6 U
139/04
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