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Bei Restwertermittlung muß nicht das Internet genutzt werden

Zur Restwertermittlung eines Unfallwagens mit Totalschaden ist es nicht notwendig, daß der Kfz-Sachverständige im Internet recherchiert. Sofern der Geschädigte das Fahrzeug im Bereich des allgemeinen Marktes veräußern will, so ist dieser auch als Hauptquelle für das Gutachten zu nutzen, da
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