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Bei Erforderlichkeit ist der Mietwagen nach einem Unfall zu bezahlen

Nimmt ein Betroffener sich nach einem Unfall einen Mietwagen, obwohl der Wagen offenkundig gar nicht gebraucht wird, so muß der Verursacher die Kosten hierfür nicht tragen. 
Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene den Mietwagen binnen 4 Tagen lediglich 72 km gefahren – für das Gericht Grund genug, die Anmietung für unnötig zu erachten. Ein Taxi wäre wesentlich günstiger (EURO 144 anstatt EURO 1.200 für den Mietwagen). Daher sind lediglich diese EURO 144 zu ersetzen, was die Versicherung des Unfallverursachers auch tat. Da jedoch nur der erforderliche Betrag zu ersetzen ist, blieb der Kläger auf den restlichen Kosten sitzen. Auch der Einwand, eine plötzliche Erkrankung habe ihn an der Nutzung gehindert wurde nicht akzeptiert – in diesem Fall hätte der Wagen zur Vermeidung von unnötigen Kosten zurückgegeben werden müssen. 
LG München I – Az: 17 S 20753/04
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