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Auffahrunfall bei Ampel & AnscheinsbeweisDer Anscheinsbeweis bei
einem Auffahrunfall an einer roten Ampel spricht dafür, daß
das hintere Fahrzeug auf den Vordermann aufgefahren ist. Kann der Auffahrende
keinen anderen Hergang beweisen (unbegründetes Abbremsen des Vordermannes
o.a.), so trifft den Hintermann die Alleinschuld.
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