| Auch für Wohnmobil Nutzungsausfall? |
| Nach Ansicht des Gerichts
kann ein Anspruch auf Nutzungsausfall bei unfallbedingtem Ausfall eines
Wohnmobils nur insoweit bejaht werden, als dieses vom Geschädigten
statt eines Pkw genutzt wird. Auf die ständige Verfügbarkeit
sei der Geschädigte indes nicht angewiesen, wenn das Wohnmobil nur
für Freizeit und Erholung genutzt wird.
Sofern überhaupt ein Anspruch besteht, so liegt die Höhe der Entschädigung entspr. der Tabelle von Sanden/Danner auf der untersten Preisklasse (27 Euro / Tag), da es sich bei einem Wohnmobil für den täglichen Gebrauch um ein unkomfortables, unhandliches und unpraktisches Fahrzeug handelt. OLG Celle – Az: 14 U 100/03 |