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350.000 Euro SchmerzensgeldIm vorliegenden Fall hatte
das damals 19-jährige betrunkene Unfallopfer versucht, eine Straße
zu überqueren und war hierbei von einem Fahrzeug mit überhöhter
Geschwindigkeit erfaßt worden. In der Folge wurde das Opfer schwer
verletzt, ist seitdem bettlägerig und kann weder sprechen noch schlucken.
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