Bei
Autoreparatur kommt es auf Fachwerkstatt-Preise an
Wird ein Unfallschaden
auf Sachverständigengutachtenbasis abgerechnet, so können vom
Gutachter die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt verwendet werden.
Auch wenn der Geschädigte seinen Wagen nicht reparieren läßt,
muß er sich nicht auf die mittleren ortsüblichen Kosten verweisen
lassen.