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Bei Autoreparatur kommt es auf Fachwerkstatt-Preise an
Wird ein Unfallschaden auf Sachverständigengutachtenbasis abgerechnet, so können vom Gutachter die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt verwendet werden. Auch wenn der Geschädigte seinen Wagen nicht reparieren läßt, muß er sich nicht auf die mittleren ortsüblichen Kosten verweisen lassen.

LG Aachen – Az: 7 S 393/00